ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sunbeam Newpower GmbH („Sunbeam“, „wir“ oder „Verkäufer“) und ihren Kunden („Kunde“) über den Verkauf und die Lieferung von Wärmepumpensystemen, Heizungs- und Sanitärprodukten, Komponenten, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen technischen Produkten.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Diese AGB gelten insbesondere für Händler, Installationsbetriebe, Fachbetriebe, Wiederverkäufer, Großhändler und Online-Händler.
Wiederverkäufer sind für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinem Abnehmer verantwortlich. Dazu gehören – soweit vom Wiederverkäufer übernommen – Beratung, Auswahl, Angebotserstellung, Planung, Montagekoordination, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung und Kundendienst.
Bei Verkäufen des Wiederverkäufers an Verbraucher sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten. Sunbeam übernimmt keine Verpflichtung, der Wiederverkäufer von seinen eigenen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern freizustellen.
Aus der freiwilligen technischen Unterstützung eines Endkunden oder Installateurs folgt keine allgemeine direkte Vertragsbeziehung zwischen Sunbeam und dem Endkunden und keine Erweiterung der vertraglichen Verpflichtungen von Sunbeam gegenüber den Wiederverkäufern.
Wiederverkäufer dürfen keine Garantien, Zusagen oder Leistungsversprechen im Namen von Sunbeam abgeben, die über ausdrücklich veröffentlichte oder schriftlich bestätigte Bedingungen hinausgehen.
Wiederverkäufer dürfen Sunbeam nicht als Montage- oder Reparaturunternehmen darstellen, wenn keine entsprechende Leistung vereinbart wurde.
Technische Aussagen von Sunbeam sind nicht ohne Prüfung auf eine konkrete Gesamtanlage übertragbar.
Die Wiederverkäufer haben Endkunden auf die Notwendigkeit fachgerechter Installation und Inbetriebnahme hinzuweisen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sunbeam ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das Schweigen von Sunbeam stellt keine Zustimmung dar.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Sunbeam sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder sonstige ausdrückliche Annahme der Bestellung zustande.
Technische Angaben, Abbildungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten, Zeichnungen und Produktbeschreibungen stellen nur dann eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Produktänderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wird.
Sunbeam darf zur Vertragserfüllung Hersteller, Speditionen, Logistikunternehmen, Servicepartner und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.
§ 3 Leistungsumfang und Rollenverteilung
Sunbeam ist grundsätzlich Verkäufer und Distributor der angebotenen Produkte. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Sunbeam keine Gesamtplanung oder Errichtung einer Heizungsanlage.
Insbesondere gehören folgende Leistungen nicht zum Lieferumfang:
· Heizlastberechnung und Anlagenplanung
· Dimensionierung der Gesamtanlage
· hydraulische Planung oder hydraulischer Abgleich
· Montage, Demontage und Einbau
· elektrischer Anschluss und Elektroarbeiten
· Förderanträge, Genehmigungen und Netzbetreiberkommunikation
· Betreuung des Endkunden des Kunden
· Baustellenkoordination und Überwachung der Gesamtanlage
Diese Leistungen sind nur geschuldet, wenn Sunbeam sie ausdrücklich als gesonderte Leistung übernommen hat.
§ 4 Mitwirkung und Prüfungspflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Bestellung zu prüfen, ob die ausgewählten Produkte für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Dies betrifft insbesondere Gebäudegröße, Heizlast, Vorlauftemperaturen, Aufstellort, Hydraulik, elektrische Voraussetzungen, Schallanforderungen, Frostschutz, Speicher- und Puffervolumen sowie die Kompatibilität mit weiteren Komponenten.
Der Kunde bleibt für die Planung und Ausführung seiner gegenüber seinem Abnehmer übernommenen Leistungen verantwortlich.
§ 5 Lieferung und Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Nicht von Sunbeam zu vertretende Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen von Herstellern, Transportstörungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffengpässe, Streiks, Krieg, Embargos und sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern Lieferfristen angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Eine Lieferung bis zum Aufstellort, in Keller, Dachgeschoss oder Technikraum ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Transport, Annahme und Untersuchung
Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Identität und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu untersuchen.
Offensichtliche Transportschäden sind möglichst unmittelbar gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren und Sunbeam unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.
§ 7 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist Sunbeam berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug darf Sunbeam weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder geeigneter Sicherheit abhängig machen.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
Zurückbehaltungsrechte bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang bestehen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Sunbeam behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
Bei laufender Geschäftsbeziehung kann der Eigentumsvorbehalt als Kontokorrentvorbehalt für sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgestaltet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Sunbeam abgetreten; Sunbeam nimmt die Abtretung an.
Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware sind Sunbeam unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Mängelrechte und Nacherfüllung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese AGB keine zulässige abweichende Regelung enthalten.
Sunbeam ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen.
Bei einem mangelhaften Einzelbauteil oder einer mangelhaften Komponente erfolgt die Nacherfüllung – durch Lieferung eines mangelfreien Ersatzteils oder einer mangelfreien Komponente erfolgen.
Ein Anspruch auf einen Vor-Ort-Einsatz eigener Sunbeam-Mitarbeiter besteht nicht.
Sunbeam ist nicht verpflichtet, bundesweit eigene Monteure zum Einbau, Ausbau oder Austausch von Komponenten zu entsenden.
Der Kunde hat Sunbeam die zur Prüfung und Bearbeitung einer Reklamation erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Sunbeam kann die Rücksendung ausgetauschter Komponenten verlangen, insbesondere zur Fehleranalyse, Herstellerprüfung, Qualitätssicherung oder Garantieabwicklung. Rücksendungen erfolgen nach den jeweils mitgeteilten Versandvorgaben.
§ 11 Reklamation
Technische Reklamationen sind möglichst strukturiert über das von Sunbeam vorgesehene Verfahren einzureichen.
Eine Reklamation soll insbesondere Rechnungsnummer, Seriennummer, Modell, Fehlercode, Fehlerbeschreibung, Fotos/Videos, Installations- und Inbetriebnahmedaten sowie Angaben zum ausführenden Fachbetrieb enthalten.
Sunbeam darf zur technischen Prüfung weitere Informationen oder Messwerte anfordern.
Eine Rücksendung darf grundsätzlich erst nach Freigabe erfolgen.
§ 12 Ersatzteile und Vor-Ort-Service
Sunbeam ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Mängel durch eigene Monteure beim Kunden, Endkunden oder am Aufstellort zu beseitigen.
Sunbeam führt die Nacherfüllung insbesondere durch Versand eines erforderlichen Ersatzteils oder einer mangelfreien Komponente durchführen.
Der Kunde sorgt für die erforderlichen Montage-, Installations- und Reparaturarbeiten durch einen geeigneten Fachbetrieb.
Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit, Montage, Demontage, Kältemittelarbeiten, Elektroarbeiten, Gerüst, Hebebühnen, Kranarbeiten oder sonstige Leistungen Dritter werden nicht übernommen.
§ 13 Installation und Montage
Installation und Montage haben durch einen hierfür geeigneten und qualifizierten Fachbetrieb nach den Herstellerangaben und den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Montage, falsche Dimensionierung, ungeeignete Betriebsbedingungen, mangelnde Wartung, Veränderungen am Produkt oder nicht freigegebene Komponenten zurückzuführen sind, begründen keine Haftung von Sunbeam.
· falsche hydraulische Einbindung
· falscher elektrischer Anschluss
· unzureichender Volumenstrom
· Frost- oder Feuchtigkeitsschäden
· falsche Parametrierung
· Nichteinhaltung von Mindestabständen
· ungeeignete Wasserqualität
· nicht freigegebene Systemkomponenten
· nicht fachgerechte Arbeiten am Kältemittelkreislauf
· fehlende oder nicht nachgewiesene Wartung
§ 14 Technische Beratung
Technische Informationen von Sunbeam dienen grundsätzlich der Unterstützung des Kunden und ersetzen nicht die Prüfung der konkreten Anlage durch den ausführenden Fachbetrieb.
Eine technische Auskunft stellt keine Garantie für eine bestimmte Heizleistung, Energieeinsparung, Jahresarbeitszahl, Förderfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 15 Herstellergarantie und freiwillige Garantien
Über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Bedingungen dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
Herstellergarantien bestehen gegebenenfalls nach Maßgabe der jeweiligen Herstellerbedingungen.
Der Kunde hat die für Garantieansprüche erforderlichen Nachweise aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Eine Herstellergarantie erweitert nicht automatisch die gesetzlichen Verpflichtungen von Sunbeam.
§ 16 Gesamtanlagen und Fremdkomponenten
Sunbeam haftet nicht für die Gesamtfunktion einer vom Kunden oder einem Dritten geplanten und errichteten Heizungsanlage, soweit Sunbeam lediglich einzelne Komponenten liefert.
Die Verantwortung für Auswahl, Abstimmung und Zusammenspiel von Fremdkomponenten liegt beimjenigen, der die Gesamtanlage plant oder errichtet.
§ 17 Software, Apps und digitale Funktionen
Soweit Produkte Software, Apps, Cloud-Dienste oder sonstige digitale Funktionen enthalten, können diese Funktionen vom Hersteller oder externen Dienstleistern bereitgestellt werden.
Updates, Wartungen oder zeitweise Nichtverfügbarkeiten solcher Dienste begründen nicht automatisch einen Mangel der Hardware.
Der Kunde ist für die erforderlichen Internet-, Netzwerk- und sonstigen technischen Voraussetzungen verantwortlich.
§ 18 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 19 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Recht
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Sunbeam.
Sunbeam bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sunbeam.
§ 20 Einbeziehung und Schlussbestimmungen
Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich.